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Kindergartenbesuch nach einem Auslandsaufenthalt

Beitrag vom 14. April 2020

Liebe Eltern,

bitte beachtet dieses Schreiben der Stadt Weener (Ems), in dem die Regelungen bei einem evtl. Auslandsaufenthalt beschrieben sind. Nach einer aktuellen Verordnung, darf eine Kindertagesstätte 14 Tage nicht betreten werden, wenn man sich im Ausland (z.B. in den Niederlanden) aufgehalten hat.